Notice: Undefined index: HTTP_ACCEPT_LANGUAGE in /homepages/32/d108616703/htdocs/immoverbund_neu/application/Bootstrap.php on line 130
Tipps für Immobiliensuchende - Service - Ihr Immobilienmaker / -service in Greven: Immoverbund

Wenn Sie beabsichtigen ein Einfamilien- oder Doppelhaus neu zu erstellen, benötigen Sie ein entsprechendes bebaubares Grundstück.

Wie immer sollte der erste Weg zum Bankberater führen um zu klären, welchen Finanzierungsspielraum Sie haben. 

Da bebaubare Grundstücke in Greven und dem Münsterland eher rar sind, sollten Sie sich hinsichtlich des erstellenden Hauses nicht allzu sehr einschränken. Wer beispielsweise unbedingt ein II-geschossiges Gebäude mit Flachdach erstellen will, schränkt sich sehr in seiner Grundstücksauswahl ein.

Jedoch sollten Sie im vornherein die nachfolgenden Fragen für sich klären:

  • Benötigen Sie einen Keller?
  • Wie viel Wohnfläche brauchen Sie?
  • Wie viele Zimmer soll das Objekt haben?
  • Bevorzugen Sie einen Stellplatz, ein Carport oder eine Garage?
  • Welche zusätzlichen Voraussetzungen muss das Objekt erfüllen.? z.B. Ausrichtung des Gartens, großes Bad 

Wird Ihnen ein für Sie passendes Grundstück angeboten, lassen Sie prüfen, ob die von Ihnen gewünschte Bebauung möglich ist. Der Makler wird Ihnen hier weiterhelfen können. Sofern Sie sich bereits für einen Architekten entschieden haben, wird Ihnen dieser die entsprechenden Informationen bieten.

Sofern Sie eine Doppelhaushälfte erstellen möchten und das entsprechende Grundstück gefunden haben, stellt sich ein weiteres Problem: Sie brauchen einen Nachbarn, der annähernd das gleiche Haus wie Sie wünscht und auch gleichzeitig mit Ihnen baut. Man sollte hier, was die Fassadengestaltung (Klinkerfarbe/Dachpfannen/Fenster) schon ein wenig kompromissbereit sein. 

Oftmals können wir Ihnen bei der Suche nach einem passenden Nachbarn helfen oder bauen evtl. die zweite Doppelhaushälfte mit.

Vorbereitung

1. Bevor Sie mit der Immobiliensuche beginnen, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Bankberater und lassen prüfen, wie viel für Sie finanzierbar ist. 

2. Definieren Sie, was Sie suchen: z.B. Doppelhaushälfte in Greven; mindestens 4 Zimmer; mindestens 120 qm Wohnfläche; Grundstücksgröße zwischen 250 und 300 qm; nicht älter als 20 Jahre

3. Definieren Sie, worauf Sie keinesfalls verzichten wollen: Garten nach Süden ausgerichtet. Objekte die, dieses Kriterium nicht erfüllen, sollten Sie auch nicht besichtigen.

4. Legen Sie fest, ob Sie das Objekt mit professioneller Hilfe (Makler) oder auf eigene Faust erwerben wollen. Beides hat Vor- und Nachteile: Kaufe ich privat, spare ich auf jeden Fall die Maklercourtage. Kaufe ich über einen Makler, kann ich mir sicher sein, dass ich keine Phantasiepreise zahle. Solche Objekte würde der Makler nicht ins Angebot aufnehmen, weil die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs eher gering sind. Ein seriöser Makler wird Sie auf Probleme und Mängel der Immobilie hinweisen, sämtliche Unterlagen beschaffen und wertvolle Tipps geben. Entscheiden Sie selbst, was Ihnen die größten Vorteile bringt.

Immobiliensuche

1. Informieren Sie sich über die aktuelle Marktlage. Nutzen Sie dazu die regionale Presse, die Internetseiten der regionalen Immobilienanbieter und Immobilienportale.  

Was wird zu welchen Preisen angeboten? Wie groß ist das Angebot?

2. Wenn Sie ein Objekt gefunden haben, dass Sie weiter interessiert, nehmen Sie Kontakt zu dem Anbieter (Privatperson, Makler oder Bauträger) auf und bereiten Sie sich vorher auf das Telefonat vor. Lesen Sie das Angebot intensiv und notieren Sie Ihre Fragen, die Ihnen wichtig sind und deren Beantwortung sich aus dem Zeitungs- oder Internetinserat noch nicht ergeben. Der Anbieter merkt sehr schnell, ob Sie das Angebot gelesen haben oder sich mehr oder weniger nur die Bilder angesehen haben. Er wird Sie sehr schnell abstempeln, wenn er merkt, dass Ihre Fragen sich aus dem Inserat beantworten ließen.

Objektbesichtigung

1. Planen Sie die Besichtigung des Objektes so, dass Tageslicht zur Verfügung steht. 
2. Nehmen Sie eine zweite Person mit zur Besichtigung. 
3. Nehmen Sie einen Zollstock und Maße der Möbel, die Sie auf jeden Fall in das neue Objekt mitnehmen wollen, mit.
4. Fragen Sie
    + nach den Betriebskosten des Hauses, insbesondere nach den Heizkosten
    + nach dem Energieausweis und prüfen, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis 
       handelt
    + nach den Nachbarn (Alter, Familiengröße etc.). Besonders wichtig ist dies bei Doppelhaus-
       hälften und Reihenhäusern.
    + welche Einrichtungsgegenstände im Haus bleiben bzw. entnommen werden sollen
    + ob für alle Bauteile eine Baugenehmigung vorliegt (z.B. Gartenhaus)
    + nach bekannten Mängeln/Besonderheiten im Haus 

Sollte die Immobilie schon älter sein lassen Sie durch einen Energieberater prüfen, ob eine energetische Sanierung mit welchen Maßnahmen und Kosten möglich ist.  

Bei Fertighäusern sollten Sie sich immer absichern, dass kein Formaldehyd in den Räumlichkeiten vorhanden ist. Dies lässt sich messen. Auch hier können wir helfen!  

Wenn Ihnen das Objekt zusagt, vereinbaren Sie mindestens einen zweiten Besichtigungstermin bei dem Sie eine Person, die sich mit Immobilien auskennt oder einen Sachverständigen begleitet, um später nicht böse Überraschungen zu erleben. Fragen Sie vorher den Eigentümer/Makler, ob er damit einverstanden ist.

Vorbereitung des Erwerbs

Nachdem alle Punkte geklärt sind, der Kaufpreis, die Fälligkeit des Kaufpreises und der Zeitpunkt für die Objektübergabe verhandelt sind kann der Kaufvertragsentwurf erstellt werden. Als Käufer haben Sie das Recht, den Notar zu bestimmen. Wenn Sie über einen Makler erwerben, wird dieser den Entwurf sicherlich für Sie vorbereiten lassen. Im Kaufvertrag ist auch enthalten, ob in Abteilung II und III Belastungen der Immobilie enthalten sind. Wenn Sie Fragen zum Kaufvertrag haben beantwortet der Makler oder der Notar diese sicherlich gerne.

Die finanzierende Bank wird Objektunterlagen von Ihnen fordern. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Makler. Dieser weiß, was benötigt wird. Bei einem Privatverkauf sollte der Verkäufer der Wohnung Ihnen diese Unterlagen beschaffen.

Objektübergabe

Wenn Sie das Objekt über einen Makler erworben haben, bitten Sie diesen bei der Übergabe dabei zu sein. Allerding gibt es bei der Übergabe nicht mehr so viel zu beachten, da Sie in aller Regel das Objekt wie gesehen erworben haben. Prüfen Sie, ob alle Gegenstände, die vereinbart waren, auch tatsächlich noch vorhanden sind. So mancher Verkäufer kommt schon mal auf die Idee, dass er bestimmte Sträucher, Bäume, Außenleuchten etc. auch in seinem neuen Heim gebrauchen könnte. Tragen Sie Sorge dafür, dass die Zählerstände für Strom, Heizung und Wasser festgehalten werden.

Vorbereitung

1. Bevor Sie mit der Immobiliensuche beginnen, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Bankberater und lassen prüfen, wie viel für Sie finanzierbar ist.

2. Definieren Sie, was Sie suchen: z.B. 3 Zimmer, Balkon mit ca. 80 m², PKW-Stellplatz im Erdgeschoss oder mit Aufzug, maximal 8 Parteien im Haus. 

3. Definieren Sie, worauf Sie keinesfalls verzichten wollen: z.B. Bad mit Fenster, Kamin (Objekte die, dieses Kriterium nicht erfüllen, sollten Sie auch garnicht erst besichtigen)

4. Legen Sie fest, ob Sie das Objekt mit professioneller Hilfe (Makler) oder auf eigene Faust erwerben wollen. Beides hat Vor- und Nachteile: Kaufe ich privat, spare ich auf jeden Fall die Maklercourtage. Kaufe ich über einen Makler, kann ich mir sicher sein, dass ich keine Phantasiepreise zahle. Die würde der Makler nicht ins Angebot aufnehmen, weil die Wahnrscheinlichkeit des Erfolgs eher gering sind. Ein seriöser Makler wird mich auf Probleme und Mängel der Immobilie hinweisen und wertvolle Tipps geben. Entscheiden Sie selbst, was Ihnen die größten Vorteile bringt.

Immobiiensuche

1. Informieren Sie sich über die aktuelle Marktlage. Nutzen Sie dazu die regionale Presse, die Internetseiten der regionalen Immobilienanbieter und Immobilienportale.  

Was wird zu welchen Preisen angeboten? Wie groß ist das Angebot?

2. Wenn Sie ein Objekt gefunden haben, dass Sie weiter interessiert, nehmen Sie Kontakt zu dem Anbieter (Privatperson, Makler oder Bauträger) auf und bereiten Sie sich vorher auf das Telefonat vor. Lesen Sie das Angebot intensiv und notieren Sie Ihre Fragen, die Ihnen wichtig sind und deren Beantwortung sich aus dem Zeitungs- oder Internetinserat noch nicht ergeben. Der Anbieter merkt sehr schnell, ob Sie das Angebot gelesen haben oder sich mehr oder weniger nur die Bilder angesehen haben. Er wird Sie sehr schnell abstempeln, wenn er merkt, dass Ihre Fragen sich aus dem Inserat beantworten ließen.

Objektbesichtigung

1. Planen Sie die Besichtigung des Objektes so, dass Tageslicht zur Verfügung steht. 
2. Nehmen Sie eine zweite Person mit zur Besichtigung. 
3. Nehmen Sie einen Zollstock und Maße der Möbel, die Sie auf jeden Fall in das neue Objekt mitnehmen wollen, mit.
4. Fragen Sie den Anbieter nach der Anzahl der Eigennutzer zu der Anzahl der vermieteten Wohnungen.
5. Fragen Sie nach
    + den letzten drei Protokollen der Eigentümerversammlung 
    + der Teilungserklärung/der Gemeinschaftsordnung/Hausordnung
    + der Hausgeldabrechnung
    + dem Stand der Instandhaltungsrücklage
    + dem Wirtschaftsplan
    + der Beschlusssammlung
    + dem Verwalter des Objktes (Profi oder selbsternannter Verwalter?)
    + der Reinigung der allgemeinen Räumlichkeit
    + dem Winterdienst

Zu guter letzt klären Sie auch, wann das Objekt freigestellt wird.

Vorbereitung des Erwerbs

Nachdem alle Punkte geklärt sind, der Kaufpreis, die Fällgikeit des Kaufpreises und der Zeitpuntk für die Objektübergabe verhandelt sind kann der Kaufvertragsentwurf erstellt werden. Als Käufer haben Sie das Recht, den Notar zu bestimmen. Wenn Sie über einen Makler erwerben, wird dieser den Entwurf sicherlich für Sie vorbereiten lassen. Achten Sie darauf, dass Ihnen die Teilungserklärung vor Beurkundung des Kaufvertrages ausgehändigt wird. Im Kaufvertrag ist auch enthalten, ob in Abteilung II und III Belastungen der Immobilie enthalten sind. Wenn Sie Fragen zum Kaufvertrag haben beantwortet der Makler oder der Notar diese sicherlich gerne.

Die finanzierende Bank möchte sicherlich Objektunterlagen von Ihnen. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Makler. Dieser weiß, was benötigt wird. Bei einem Privatverkauf sollte der Verkäufer der Wohnung Ihnen diese Unterlagen übergeben.

Objektübergabe

Wenn Sie das Objekt über einen Makler erworben haben, bitten Sie diesen bei der Übergabe dabei zu sein. Allerding gibt es bei der Wohnungsübergabe garnicht mehr so viel zu beachten, da Sie in aller Regel das Objekt wie gesehen erworben haben. Tragen Sie Sorge dafür, dass die Zählerstände für Strom, Heizung und Wasser festgehalten werden und der Hausverwaltung oder dem Versorger mitgeteilt werden. 

 

Vorbereitung

Machen Sie sich zunächst ein Bild des Mietobjektes und definieren genau, was Sie suchen. Das erspart Ihnen viel Zeit, unnötige Besichtigungen (meist in der Freizeit) und Frust weil die Wohnung nicht das hält, was Sie sich davon versprechen. 

1. Definieren Sie, was Sie suchen: z.B. 3 Zimmer, Küche, Diele, Bad in einem in Greven gelegenen Gebäude, das max 20 Jahre alt ist.

2. Legen Sie fest, warauf Sie auf keinen Fall verzichten möchten. z.B. Bad mit Fenster, Dusche und Badewanne

3. Bestimmen Sie, wieviel das Objekt maximal kosten darf. z.B. Warmmiete bis 600 €

4. Legen Sie fest, welche Randbedingungen erfüllt sein müssen: z.B. Kann ich in dem Objekt meinen Hund halten.

5. Beschaffen Sie sich eine Schufa-Auskunft

Immobiliensuche

1. Halten Sie Ausschau nach Zeitungs- und Internetangeboten auf den großen Immobilienportalen wie www.immobilienscout24.de, www.immovelt.de, www.immnet.de und auf den Internetseiten der örtlichen Immobilienanbieter (z.B. www.immoverbund24.de).

2. Lesen Sie die Mietangebote genau durch. Ein gut gestaltetes Wohnungs- oder Hausangebot beantwortet in der Regel all die oben gestellten Fragen. Wenn Ihre Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat es gar keinen Zweck ein Objekt zu besichtigen. Sie können einen Vermieter, der z.B. Tierhaltung nicht wünscht, nicht davon überzeugen, dass gerade Ihr Hund ganz anders ist als andere. 

Besichtigungstermin

1. Bringen Sie und zur Besichtigung gleich die Schufa-Selbstauskunft, eine Mieterselbaustkunft, Lohn- oder Gehaltsnachweise und Ihren Personausweis mit. Auch wenn Sie es nicht glauben wollen, Sie bewerben sich um ein Mietobjekt. Das Objekt muss Sie überzeugen und Sie müssen den Vermieter überzeugen. 

2. Ein Zollstock und eine Auflistung der Möbelmaße, die sie auf jeden Fall in das neue Objekt mitnehmen wollen, hilft bei bei der Entscheidung, ob das Objekt das richtige ist.

3. Seien sich darüber im Klaren, dass Sie - wenn Ihnen das Objekt gefällt - ein Geschäft mit dem Vermieter abschließen wollen. Angemessene Kleidung sollte eine Selbstverständlichkeit sein. 

Mietvertrag

Ein rechtssicherer Vertrag ist die Basis für eine harmonische Geschäftsbeziehung. Der Mietvertrag gehört natürlich dazu und sollte alle wesentlichen Punkte klären. Auf mündliche Absprachen kann man sich oftmals nicht mehr berufen. Wenn Ihnen etwas wichtig ist, sollte dies in den Mietvertrag einfließen. 

Nehmen Sie sich Zeit den Vertrag zu lesen. Der Vertragsentwurf sollte Ihnen mindestens einen Tag vor Unterschrift vorgelegen haben. Wenn Sie Fragen zum Vertrag haben, scheuen Sie sich nicht, diese zu stellen.

Objektübergabe 

Es ist soweit. Das was vor vielleicht Monaten besiegelt wurde, wird nun Realität. Das angemietete Objekt wird Ihnen übergeben. Nehmen Sie sich Zeit dafür und planen die Übergabe so, dass eine gute Belichtung der Räume gewährleistet ist. Der Vermieter sollte Ihnen ausreichend Zeit geben, sich vom Zustand der Wohnung zu überzeugen. Viele Dinge sieht man erst auf dem zweiten Blick. Bestehen Sie darauf, dass Mängel in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Fertigen Sie ggf. Fotos von Mängeln. Ebenso sollte im Protokoll vermerkt werden, ob der Mangel durch den Vermieter abgestellt werden muss/soll oder ob der Mangel nur festgehalten werden soll, damit Sie bei Beendigung des Mitverhältnisses nicht dafür belangt werden (können). 

Halten Sie die Zählerstände fest oder Fragen den Vermieter, ob dieses durch einen Ablesedienst erfolgt.  

Nach der Objektübernahme

Nachdem Sie das Objekt von Ihrem Vermieter übernommen haben, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Sie sich bei der Nachbarn vorstellen. Die bisherigen Bewohner sind immer ein wenig beunruhigt, wenn ein Mitbewohner neu hinzukommt. Fragen Sie die jetzigen Bewohner nach Gepflogenheiten, die nirgendwo stehen, aber dennoch erwartet werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Objektsuche!

trueffelpix_fotolia_110494693_tipps.jpg