
Wohnungsgeberbestätigung
§ 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Richtig Lüften
Ihr neues Zuhause ist hocheffizient gedämmt und die gesamte Gebäudehülle ist dicht. Ihre Fenster sind nach modernen technischen Erkenntnissen gefertigt und schließen dicht. Ein Luftaustausch erfolgt nur, wenn Sie ihn selbst herbeiführen.
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